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OR-Service

EU-Sicherheitsdatenblatt

Für zulassungspflichtige Stoffe sieht die REACH-VO die Erstellung eines EU-Sicherheitsdatenblatts vor. Ein solches Datenblatt liefert innereuropäischen Kontrollbehörden sowie Abnehmern Ihrer Stoffe und/oder Gemische sicherheitsbezogene Informationen, z. B. zur chemischen Zusammensetzung, zu möglichen Gefahren, Kennzeichnung, Lagerung und Transport oder Entsorgung.

Wichtig ist, dass die Daten im EU-Sicherheitsdatenblatt und in Ihrem Registrierungsdossier übereinstimmen. Insofern ist es inhaltlich und wirtschaftlich sinnvoll, dass REACHECK in Zusammenhang mit der Registrierung auch das EU-Sicherheitsdatenblatt für Sie erstellt.

Über die reine Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts hinaus können sich für Sie noch weitere Pflichten ergeben:

  • Übersetzung des Sicherheitsdatenblatts in die europäischen Vertriebsländersprachen, ggf. unter Berücksichtigung länderspezifischer Verordnungen und Grenzwerte
  • Sicherstellung der ständigen Erreichbarkeit der im Sicherheitsdatenblatt genannten Notrufnummer, ggf. auch in verschiedenen europäischen Ländern
  • Anhängen eines Expositionsszenarios
  • Laufende Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter
  • Übermittlung der Datenblätter an Ihre gewerblichen Marktpartner
  • Einhaltung spezieller Transportvorschriften, Auswahl einer gesetzeskonformen Verpackung sowie deren korrekte Kennzeichnung.

Sofern Sie diese Aufgaben nicht selbst übernehmen möchten oder können, leisten wir diesen Service gerne für Sie im gewünschten Umfang.

Nationale Meldungen / Gift-Notrufnummer

Im EU-Sicherheitsdatenblatt ist die Nennung einer Notrufnummer verpflichtend.

Unter dieser Nummer erhalten Personen im Vergiftungsfall schnelle Informationen über Sofortmaßnahmen. Die Mitarbeiter der Giftnotrufnummern greifen dabei u. a. auf die Informationen der nationalen Giftinformationsdatenbank zurück.

In Deutschland verwaltet das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) diese Datenbank. Hersteller, Importeure oder Vertreiber verschiedener Produktgruppen sind verpflichtet, die Rezepturen mit Inhaltsstoffen zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken an das BfR zu melden.

Auch in anderen europäischen Ländern existieren solche Giftinformationsdatenbanken oder befinden sich im Aufbau.

Das übernimmt REACHECK OR für Sie

Wir prüfen zunächst, ob Ihre Produkte der Meldepflicht unterliegen oder ob ggf. eine freiwillige Meldung sinnvoll ist. Auf Wunsch übernehmen wir sowohl die Meldung als auch die Aktualisierung von Rezepturen bei Giftinformationsdatenbanken in Ihren jeweiligen europäischen Vertriebsländern.

Kontakt

REACHECK OR Services UG
Ottostraße 1
63741 Aschaffenburg
Deutschland

Tel:+49 (0) 6021 15086-0
Fax:+49 (0) 6021 15086-77
E-Mail: service@reacheck-or.eu

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Alternativ können Sie uns natürlich auch telefonisch
oder per E-Mail kontaktieren.